Volksbegehren Artenvielfalt – Statusbericht zum bayerischen Biotopverbund lässt Fragen offen
Trägerkreis Volksbegehren besorgt über Mängel – ambitioniertes und weichenstellendes Vorhaben muss deutlich konkreter werden
Hilpoltstein/München, 07.05.2021 – Mit hohen Erwartungen hat der Trägerkreis des Volksbegehrens Artenvielfalt – „Rettet die Bienen!“ die Vorlage des ersten Berichts über den Biotopverbund des Bayerischen Umweltministeriums aufgenommen. Angesichts des durch das Volksbegehren und Begleitgesetz gesetzlich vorgeschriebene ambitionierte Ziel, bis 2030 ein Biotopnetz zu schaffen, das mindestens 15 Prozent der Offenlandfläche Bayerns umfasst, hinterlässt der Bericht viele Fragezeichen und legt wichtige Grundlagen nur ungenügend dar. Als Grundlage dieses Großvorhabens braucht es nachvollziehbare Transparenz. ÖDP, LBV, Bündnis 90/Die Grünen und GLUS werden deshalb eine wissenschaftliche Studie zum Biotopverbund-Bericht erstellen lassen, um eine ausführliche fachliche Beurteilung vornehmen zu können.
So ist für die Träger nicht im Detail ersichtlich, wie die derzeit bereits als vorhanden angenommenen neun Prozent Biotopverbundfläche im Freistaat überhaupt errechnet wurden. Offenbar aus Sorge, die gesetzlichen Zielvorgaben nicht erreichen zu können, sollen darüber hinaus verschiedenste Flächenkategorien wie Straßenränder, Waldränder und Gewässerrandstreifen in den zukünftigen Biotopverbund eingerechnet werden. Eine pauschale Einrechnung aller darin aufgeführten Flächen darf es jedoch aus Sicht des Trägerkreises nicht geben. Die einzurechnenden Flächen müssen ökologischen Mindeststandards genügen und für den Biotopverbund funktional geeignet sein. Durch unpräzise Formulierungen ist unklar, ob angemessen differenziert vorgegangen werden soll. Der Bericht bleibt daher unbefriedigend, auch wenn eingangs einige zentrale Aspekte größtenteils richtig beschrieben werden. Die bisher eingerechneten Bestandteile könnten den Ansprüchen des Biotopverbunds zumindest prinzipiell entsprechen, wenn klar wäre, wie genau vorgegangen wurde.
Agnes Becker, Beauftragte des Volksbegehrens und stellv. ÖDP-Landesvorsitzende: „Auf den ersten Blick sind wir enttäuscht: wenig Konkretes, dafür viel ‚sollte‘ und ‚könnte‘. Wir fordern deutlich mehr Substanz und klare Qualitätskriterien. Diese Vorlage entspricht wohl kaum dem Willen der über 1,7 Millionen Unterstützerinnen und Unterstützer des Volksbegehrens. Den Bericht werden wir einer ausführlicheren wissenschaftlichen Bewertung unterziehen. Die große Chance, die ein echter Biotopverbund der Natur in Bayern bietet, darf nicht vermurkst werden.“
Dr. Norbert Schäffer, LBV-Vorsitzender: „Das Ziel einen Biotopverbund in Bayern einzurichten, ist der wichtigste Punkt im Volksbegehrens-Gesetz. Ministerpräsident Markus Söder ist über den im Volksbegehrens-Gesetz festgelegten Umfang sogar noch hinausgegangen und hat einen Biotopverbund auf 15 Prozent Offenlandfläche bis 2030 angekündigt. Wird der Biotopverbund konsequent umgesetzt, ist das ein immenser Fortschritt für den Naturschutz. Das Gesicht der Agrarlandschaft in Bayern wird sich deutlich wandeln und ausgeräumte Flächen wie im Gäuboden der Vergangenheit angehören. Das wurde am Runden Tisch vereinbart – und mit weniger werden wir uns nicht zufriedengeben.“
Ludwig Hartmann, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen im Bayerischen Landtag: „Der vorgelegte Bericht ist eine Aneinanderreihung des Nicht-Wissens, Nicht-Könnens und Nicht-Wollens. Wenn wir das Überleben diverser Arten schützen wollen, brauchen wir zwingend die genaue Darstellung der Biotopverbundflächen – als Karte und sauber aufgelistet. Bei den vorgelegten neun Prozent Biotopverbundflächen ist nicht einmal erkennbar, aus welchen Bestandteilen sie sich zusammensetzen. Ergänzend muss die Staatsregierung kritische Entfernungen zwischen den Biotopverbundbestandteilen für die verschiedenen Lebensraumtypen ermitteln und ein sinnvolles Konzept zur Schließung von Lücken in Biotopverbundsystemen vorlegen.“
Claus Obermeier, Vorstand der Gregor Louisoder Umweltstiftung: „Es beunruhigt uns sehr, dass immer noch nicht klar ist, welche Gebiete mit eingerechnet werden sollen und dass keinerlei kartographische Grundlage existiert. Wir haben den Eindruck, dass man diese riesige und wichtige Aufgabe nicht ernst nimmt. Es wird sogar beabsichtigt „geeignete Maßnahmen“ aus dem KULAP-Programm mit einzurechnen, ohne das klar ist, welche damit gemeint seien sollen.“
Für die vier Träger ist der Biotopverbund das wichtigste Instrument aus dem Volksbegehren für einen erfolgreichen Naturschutz im Freistaat. Dessen Realisierung würde einen gewaltigen Schritt nach vorne für den Erhalt der Artenvielfalt bedeuten. Ein solcher Verbund ist wichtiger Rückzugs- und Lebensraum für Tier- und Pflanzenarten. Für die Entwicklung eines funktionierenden Biotopverbunds in den kommenden Jahren braucht es deshalb verstärkte Aktivitäten aller relevanter gesellschaftlicher Gruppen.
Beim Trägerkreis bleiben nach dem Bericht Zweifel an der Festlegung, welche Flächen in den Biotopverbund eingerechnet werden sollen: So wird beispielsweise davon gesprochen, „geeignete Maßnahmen“ des KULAP-Programms mit einrechnen zu können, ohne näher zu definieren, um welche Maßnahmen es sich hier handelt. Hier braucht es zügig Konkretisierungen. Die Träger weisen außerdem darauf hin, dass bei aufgelisteten Flächenkategorien wie den Naturschutzgebieten und Nationalparken nur solche Flächen eingerechnet werden können, die wie gesetzlich vorgeschrieben auch im Offenland liegen. Auch Flächeneinheiten wie Waldränder, Gewässerrandstreifen und Straßenränder werden als mögliche zukünftige Biotopverbundbestandteile aufgelistet. Das Problem dabei: gerade bei derartigen Flächen muss die Eignung für den Biotopverbund erst einmal klar belegt sein.
Insgesamt bleibt für den Trägerkreis unklar, wie die Biotopverbund-Ziele erreicht werden sollen. Hier ist aktives Handeln erforderlich, konkrete Aussagen werden im Bericht aber nicht getroffen. Wichtig wäre aus Sicht von ÖDP, LBV, Grünen und GLUS zum Beispiel die Anpassung der Agrarumweltprogramme speziell im Hinblick auf einen Ausbau des Biotopverbundes.
Hintergrund:
Die Errichtung eines funktionalen Biotopverbundes ist Ergebnis des erfolgreichen Volksbegehrens Artenvielfalt „Rettet die Bienen!“ 2019. Seither ist gesetzlich festgelegt, dass ein Biotopverbund zu schaffen ist, der bis zum Jahr 2023 mindesten 10 Prozent und bis zum Jahr 2027 mindestens 13 Prozent Offenland der Landesfläche umfasst. Durch das von Ministerpräsident Dr. Markus Söder initiierte Begleitgesetz ist für den Biotopverbund außerdem das Ziel von 15 Prozent der Offenlandfläche bis 2030 ausgegeben.
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Markus Erlwein
Pressesprecher Volksbegehren Artenvielfalt
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