Klimaschutz Deutschland

Historisch, hochkomplex und teils juristisches Neuland – das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Klimaschutzgesetz. Was es für die Praxis des Klimaschutzes und für uns alle bedeutet, kann und muss aber jeder verstehen, der mitreden will. Dazu gibt es jetzt diesen kurzen Erklärfilm.


Das Ziel von Klimaschutzmaßnahmen muss die Einhaltung des Pariser Klimaabkommens von 2015 sein. Klimaschutz darf nicht als Luxusproblem für reiche Industriestaaten verstanden werden. Klimaschutz ist eine globale Aufgabe die voraussetzt, dass alle beteiligten Saaten ihre Hausaufgaben machen.
Deshalb müssen Klimaschutzmaßnahmen in Deutschland und auch "vor unserer Haustüre" in Bayern ambitioniert und in ihrer Umsetzung als Selbstverständlichkeit und Verpflichtung gegenüber kommenden Generationen verstanden werden.

Die im Rahmen des Klimaschutzes geplanten neuen Bundesziele zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 sind deutlich zu übertreffen, da sie immer noch nicht eine sichere Einhaltung des Pariser Klimaabkommens garantieren.

Für Bayern bedeutet dies: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist inhaltlich vollständig in Landesrecht umzusetzen, insbesondere im Hinblick auf die Vermeidung von Lastenverschiebungen in die Zukunft sowie eine transparente Darstellung von Reduktionsschritten, Restbudgets und sektoralen Minderungspfaden über den ganzen Betrachtungszeitraum.

Gute Vorsätze und Rahmenziele alleine sparen allerdings noch keine einzige Tonne Kohlendioxid und bringen den Klimaschutz nicht voran. Dies können nur die entsprechenden Maßnahmengesetze erreichen. Freiheit bedeutet daher künftig auch, dass wir kommenden Generationen nicht die Folgen unseres Nicht-Handelns auferlegen dürfen.