Das EU-Naturschutzgesetz: Für DEINE Natur
Das EU-Renaturierungsgesetz ("nature restoration law", "EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur") wurde nach jahrelangen Vorberatungen von allen EU-Gremien beschlossen und gilt jetzt auch in Deutschland.
Hintergrund ist der dramatische Verlust an Arten, Lebensräumen und Ökosystemen, der auch neue Ansätze im Naturschutz erfordert. Punktuelle Projekte reichen bei weitem nicht mehr aus. Ein Beispiel ist die Wiedervernässung von Mooren, die sofort die Klimabilanz massiv verbessert, dem Hochwasserschutz dient und zahlreichen bedrohten Tier- und Pflanzenarten das Überleben ermöglicht.
Das Gesetz richtet sich primär an die staatlichen Institutionen und enthält keine unmittelbar auf Privatgrund geltenden Bestimmungen wie das Bundesnaturschutzgesetz.
Was fordert das Gesetz?
Das EU-Gesetz fordert insbesondere:
- Wiederherstellungsmaßnahmen auf 20% der Land- und Meeresflächen der Europäischen Union bis 2030
- die Renaturierung geschädigter bzw. zerstörter Ökosysteme wie entwässerter Moore, soweit möglich
- die Sicherung von Artenschutz- und Ökosystemfunktionen in genutzten Wäldern
- die Verbesserung und Erweiterung innerstädtischer Ökosysteme wie Grünanlagen, Parks etc.
- die Pflanzung von drei Milliarden Bäumen in der EU
- den Schutz der Meeresökosysteme
- Schutz und Verbesserung der Flussökosysteme, insbesondere den Abbau von Blockaden (Staudämme) oder Umgehungsmöglichkeiten für Arten
- wissenschaftliche Untersuchungen zur Bestandsentwicklung ausgewählter Indikatorarten der Agrarlandschaft (Feldvogelindex, Bestäuber)
Faktencheck Artenvielfalt
Bestandsaufnahme und Perspektiven für den Erhalt der biologischen Vielfalt in Deutschland
Der Zustand der Natur verschlechtert sich weltweit - und damit auch ihre lebenswichtigen Beiträge für uns Menschen. So steht es im globalen Assessment des Weltbiodiversitätsrats IPBES. Gibt es eine Krise der biologischen Vielfalt auch bei uns in Deutschland? - Und wenn ja: Was sind die Gründe, und was können wir dagegen tun? Diesen Fragen gehen 150 Autor:innen von 75 Institutionen und Verbänden im »Faktencheck Artenvielfalt« nach.
Die Zusammenfassung ist kostenlos als PDF verfügbar (oekom).
Gesetz ist in Kraft getreten - vollständiger Text deutsch
Das Gesetz wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Hier der vollständige Deutsche Gesetztext.