Positionen der Gregor Louisoder Umweltstiftung

Die Gregor Louisoder Umweltstiftung wird immer wieder gebeten, zu aktuellen Brennpunktthemen Position zu beziehen – zum Beispiel in Interviews, bei Podiumsdiskussionen sowie an Infoständen. Hier veröffentlichen wir jeweils aktuelle Grundsatzpositionen zu unterschiedlichen Themen.

In Bayern und vielen anderen Ländern und Staaten gilt ein gesetzlich geschütztes freies Betretungsrecht zur kostenlosen Erholung in der freien Natur und im Wald. Es muss auch in Wildnisschutzgebieten und in aus Artenschutzgründen erlassenen Schutzzonen umfassend gewährleistet bleiben. Ausnahmen sind nur kleinflächig und nur wenn aus Artenschutzgründen nachweislich erforderlich denkbar. In diesen Fällen ist besonders auf die exakte naturschutzfachliche Begründung, die Gleichbehandlung aller relevanten Gruppen (Wanderer, Jäger, Angler, Kletterer etc.) und eine professionelle Kommunikation vor Ort (umfassende Erläuterungen zu Regelung, Schutzziel, Zeitraum etc.) zu achten.

Zu dem komplexen Thema Windkraft und insbesondere zu einzelnen Standorten äußern wir uns nicht ohne eingehende fachliche Detailprüfung und Abstimmung mit anderen Akteuren wie dem Bund Naturschutz, da wir grundsätzlich für den Ausbau der Windenergie als Bestandteil von Energiewende und Atomausstieg in Bayern sind und dazu auch manchmal Kompromisse geschlossen werden müssen.

Absolute Tabuzonen sind natürlich Nationalparke und hochrangige Schutzgebiete. Im Umfeld von herausragenden Baudenkmälern in der freien Landschaft müssen erhebliche Beeinträchtigungen vermieden werden.

Wölfe lebten und leben auch heute meistens in Gebieten mit Schaf- und Ziegenhaltung. Tierhalter müssen daher in Wolfsgebieten vom Staat (Deutschland: nach Landesrecht der Bundesländer zuständige Behörden) umfassend beraten und bei Herdenschutzmaßnahmen finanziell unterstützt werden.  Dazu wurden über Jahrhunderte bewährte Schutzmaßnahmen entwickelt, die Tierverluste durch Wölfe minimieren. Besonders bewährt haben sich in Mitteleuropa spezielle Herdenschutzhunde, die die Herde aktiv gegen Wölfe verteidigen. Heute stehen mit mobilen Elektrozäunen weitere technische Mittel zur Verfügung, die Übergriffe von Wölfe weitgehend ausschließen. Kommt es trotzdem mal zu einem Schaden, muss der Schaden gemäss der Detailregelungen (Zuständig: Landesbehörden) vom Staat übernommen werden. Weitere Infos zum Herdenschutz

In der Vergangenheit wurden viele Tierarten ausgerottet oder stark dezimiert, um wirtschaftliche Interessen einzelner Gruppen zu schützen. Wolf, Braunbär und Luchs standen den Jagdinteressen und einer Intensivierung der Viehzucht im Wege. Fischotter, fischfressende Vogelarten sowie Robben wurden als "Fischereischädling" verfolgt, andere Arten im Zuge der Fleisch- oder Trophäenjagd ausgerottet. In allen Fällen lag dem eine vordemokratische Rechtsordnung zu Grunde, in der die Verfügungsgewalt über Wildtiere und Fischbestände ausschließlich bei den oft adeligen Grundbesitzern lag.

Dies hat sich glücklicherweise geändert. Bär, Wolf und Luchs sind Teil unseres nationalen Naturerbes, teilweise unterliegen sie strengem europäischen und nationalen Naturschutzrecht. Ein Abschuss ist nur im Rahmen der Gefahrenabwehr bei Gefahr für den Menschen zulässig. Bär, Wolf und Luchs nutzen in ihren europäischen Verbreitungsgebieten Nutztiere (besonders Schafe, Kleintiere und in Gehegen gehaltene Hirsche) als Nahrung, wenn diese nicht professionell geschützt werden, wie dies in den meisten Gebieten mit Bär- und Wolfsvorkommen noch selbstverständlich ist.

Folgende Maßnahmen können Verluste meistens verhindern: Herdenschutzhunde, Elektrozäune, professionelle Behirtung. Richten Wildtiere Schäden an Nutztieren an, müssen diese im Rahmen der jeweiligen Rechtslage vom Staat ausgeglichen werden. Hierzu gibt es in fast allen Ländern entsprechende Förderprogramme.

Wir unterstützen die Positionen der Initiative "Wildnis in Deutschland". Weitere Infos / Positionspapier: http://www.wildnisindeutschland.de/wir-fuer-wildnis/positionen    

Grosse Beutegreifer wie Bären sind keine Schmusetiere - bei einem Angriff können sie den Menschen schwer verletzen. Aggressives Verhalten ist extrem selten, aber insbesondere bei menschlichem Fehlverhalten (zum Beispiel Bedrohung der Jungtiere, Verfolgung) nicht auszuschließen. Daher sehen alle Managementpläne vor, Tiere ohne eindeutige Scheu vor dem Menschen zu vergrämen oder als letztes Mittel zu entnehmen (töten). In Europa gibt es mehrere Bärengebiete mit Besiedlung durch den Menschen und Massentourismus (Kroatien, Italien). 

Wer null Prozent Risiko will, muss alle potentiell gefährlichen Tiere (Hunde, Hirsche, Rinder, etc.) töten. Im Vergleich zum Risiko, auf dem Weg in ein Naturgebiet im Straßenverkehr schwer verletzt zu werden oder von Haushunden gebissen zu werden, scheinen alle angeblichen Gefahren durch Wildtiere sehr gering zu sein. Als letztes Mittel bei unmittelbarer Gefahr sehen aber alle Managementpläne zu Recht aber auch den Fang oder Abschuss von aggressiven Tieren vor. Dies wird von uns ausdrücklich mitgetragen, wenn die fachlichen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Im Zusammenhang mit dem aktuellen politischen Debatten mit teils antidemokratischen, rassistischen und faschistischen Inhalten wurden von 07. bis 11. Juli 2013 vom Bundesamt für Naturschutz gemeinsam mit der Universität Kiel (Philosophisches Seminar) und dem Internationalen Zentrum für Ethik in den Wissenschaften der Eberhard-Karls-Universität Tübingen die „Vilmer Thesen zum Naturschutz in der demokratische Gesellschaft“ ausgearbeitet. Die Gregor Louisoder Umweltstiftung unterstützt grundsätzliche diese Thesen zur Einbindung des Naturschutzes in eine demokratische, offene und tolerante Gesellschaft und insbesondere These 9, in der wie folgt eine aktive und offensive Abgrenzung zu rechtsradikalen und faschistischen Organisationen bzw. Inhalten gefordert wird:

„Gegenwärtig instrumentalisieren ultrarechte und neonazistische Gruppierungen Natur- und Umweltschutzthemen, um ihre antidemokratischen Überzeugungen in der Gesellschaft zu verbreiten – dem ist entschieden entgegenzutreten. (…) Rechtsextreme Gruppierungen sind rassistisch, menschenverachtend und demokratiefeindlich, entsprechende ökologische Initiativen sind abzulehnen und gemeinsames Handeln im Naturschutz muss strikt vermieden werden. Es ist ferner zu beachten, dass Naturschutzbegriffe wie „Heimat“, „fremde Arten“   etc. ambivalente Inhalte transportieren können und möglicherweise rechtsextrem besetzbar sind. Wenn diese Begriffe im Naturschutz gebraucht werden, muss also der jeweilige Kontext sorgsam reflektiert und transparent gemacht sowie sorgsam auf Zielsetzung, Wortwahl und mitschwingende Bedeutungen geachtet werden.“

Vilmer Thesen zum Naturschutz in der demokratischen Gesellschaft: http://www.kohlhammer.de/wms/instances/KOB/appDE/Natur-und-Landschaft-fuer-freies-Einkaufen/Natur-und-Landschaft-90-2015-04/Natur-und-Landschaft-fuer-freies-Einkaufen/Vilmer-Thesen-zum-Naturschutz-in-der-demokratischen-Gesellschaft/

Die Gregor Louisoder Umweltstiftung lehnt die Jagd nicht grundsätzlich ab, unterstützt aber die Forderungen nach einer Neuausrichtung nach Anforderungen des Arten- und Tierschutzes und nach heutigen gesellschaftlichen Anforderungen. Grundsätzlich wird das Jagdpolitische Grundsatzprogramm des NABU (Naturschutzbund Deutschland) "Ausrichtung der Jagd in Deutschland" inhaltlich unterstützt.

NABU - Ausrichtung der Jagd in Deutschland: "Die Jagd in ihrer heutigen Form wird sowohl vom Naturschutz als auch vom Tierschutz und von weiteren Teilen der Bevölkerung kritisch gesehen. Ein wichtiger Grund dafür ist das Reformdefizit des Jagdrechts: In das seit 1952/53 im wesentlichen unverändert fortgeltende Bundesjagdgesetz sind wichtige Erkenntnisse der Wildtierökologie sowie des Natur-, Arten- und Tierschutzes ebenso wenig eingeflossen wie die veränderten gesellschaftlichen Anforderungen an die Jagdausübung. Neue Impulse erhielt die Reformdiskussion im Juni 2012 durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, wonach die deutschen Jagdrechtsbestimmungen in Bezug auf die Zwangsmitgliedschaft von Grundeigentümern in Jagdgenossenschaften den in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Schutz des Eigentums verletzen. Durch die Föderalismusreform 2006 hat sich zudem eine neue Verfassungslage hinsichtlich der Gesetzgebungskompetenz der Länder ergeben, die nun in einigen Bundesländern allmählich erste erkennbare Initiativen zu einer grundlegenden Reformierung der Jagdgesetzgebung zeitigt. Die Länder tragen somit eine besondere Verantwortung für eine zeitgemäße Ausgestaltung der Jagd. Aus Sicht des NABU müssen die derzeitigen Jagdgesetze auf den Prüfstand gestellt und nach ökologischen und ethischen Kriterien novelliert werden. Dabei sind unter anderem die Listen der jagdbaren Tierarten anzupassen, die bisher verwendeten unbestimmten Rechtsbegriffe der Hege und der Weidgerechtigkeit durch konkrete Rechte und Pflichten zur Jagdausübung zu ersetzen, eine gute fachliche Praxis für die Jagd zu formulieren sowie die Voraussetzungen für Gebiete mit Jagdruhe zu schaffen. Ziel des NABU ist es, Kriterien für eine naturschutzgerechte und tierschutzverträgliche Jagdausübung zu formulieren und Impulse für die Diskussion um eine zukunftsgerechte Ausgestaltung der Jagdgesetzgebung in Bund und Ländern zu geben. Der NABU formuliert in diesem Positionspapier seine Forderungen und Vorschläge für eine zeitgemäße, ökologisch ausgerichtete und ethisch vertretbare Ausrichtung von Jagd und Jagdrecht und schreibt damit sein „Jagdpolitisches Grundsatzpapier“ aus dem Jahr 2001 fort."

 

Wir begrüßen den ersten sicheren Luchsnachweis in den bayerischen Alpen als großartigen Naturschutzerfolg. Jetzt müssen Naturschützer, Jäger und Behörden ihre Hausaufgaben erledigen. Wir setzen uns insbesondere für eine umfassende Rückkehr des Luchses in die geeigneten Lebensräume in den bayerischen Alpen ein.

Wir danken ausdrücklich für die kompetente und engagierte Arbeit der Naturschutzinitiativen und Jagdverbände in den angrenzenden Alpenländern und deren umfassende Luchsschutzprojekte inkl. Bestandsstützung, die das möglich machen. Bayern hat jetzt einen grossen Nachholbedarf, um auch in den bayerischen Alpen kompetente und handlungsfähige Strukturen dazu zu schaffen.

Insbesondere müssen folgende Projektmodule umgesetzt werden: Monitoring, umfassende Umweltbildung, umfassende Info- und Herdenschutzangebote für betroffene Zielgruppen (Gehegewildhalter etc.), umfassende Beratungsangebote für den Bereich Jagd, umfassende Fortbildung und Sensibilierung der Polizeibehörden gegenüber Straftaten gegen Luchse.

Alle Aktivitäten sollten mit den Luchsprojekten in den angrenzenden Alpenländern umfassend koordiniert und vernetzt werden, um langfristig eine vitale und überlebensfähige Alpenluchspolulation zu erreichen. Die bayerische Politik muss beim Luchsschutz Anschluss an die internationalen Bemühungen zum Schutz der Artenvielfalt finden. Es ist ein Armutszeugnis, wenn in Bayern ambitionierte Projekte zum Luchsschutz nicht vorankommen, während in unseren Nachbarländern engagiert am Aufbau überlebensfähiger Luchspopulationen gearbeitet wird und wir gleichzeitig von den viel ärmeren Ländern in Afrika und Asien gigantische Anstrengungen und wirtschaftliche Einbußen zum Schutz bedrohter Arten einfordern.

Wildtiere wie Wölfe sind keine Schmusetiere - bei einem Angriff können sie den Menschen schwer verletzen. Aggressives Verhalten ist extrem selten, aber insbesondere bei menschlichem Fehlverhalten (zum Beispiel Bedrohung der Jungtiere, Verfolgung, Konditionierung auf menschliches Futter) nicht auszuschließen. Wer null Prozent Risiko will, muss alle potentiell gefährlichen Tiere (Hunde, Hirsche, Rinder etc.) töten. Als letztes Mittel sehen aber alle Managementpläne zu Recht aber auch den Fang oder Abschuss von aggressiven Tieren vor. Voraussetzung ist, wie es auch das deutsche Artenschutzrecht vorgibt, eine entsprechende Einzelfallprüfung.

Die Überprüfung erzählter angeblicher Vorfälle auf ihren Wahrheitsgehalt und die Festlegung geeigneter Massnahmen kann durch Fachleute mit umfassender Ausbildung und Erfahrung erfolgen.

Entnahme

Die Kriterien für den Abschuss von Wölfen müssen mit EU-Recht vereinbar sein.  Ein „Abschuss auf Verdacht“, den sogenannten Präventionsschuss darf es demgemäß nicht geben.

Grundlage für den Abschuss eines Wolfes darf alleine eine artenschutzrechtliche Einzelfallprüfung sein. Dieses Vorgehen ist ausreichend, um sogenannte Schadwölfe oder futterkonditionierte Wölfe, bei denen die Gefahr der Verletzung eines Menschen gegeben ist, zu töten. Es wird von uns als Ultima Ratio im Wolfsmanagement befürwortet.

Förderung Herdenschutz

Die Ausarbeitung der Förderrichtlinie für den Herdenschutz und die dementsprechende Mittelausstattung muss zeitnah erfolgen. Dabei muss die Förderung alle investiven und laufenden Zusatzkosten inkl. Arbeitskosten für die Weidetierhalter so unbürokratisch wie möglich abdecken.