Volksbegehren Artenvielfalt – Insektenschutz auch auf Bundesebene konsequent umsetzen
Trägerkreis sieht im historischen bayerischen Volksbegehren klares Signal der Bevölkerung an die Politik auf allen Ebenen für konsequentes Handeln in der Biodiversitätskrise
München/Hilpoltstein, 04.02.2021 – Im Streit über die stockende Umsetzung des Aktionsprogramms Insektenschutz der Bundesregierung und das geplante Insektenschutzgesetz betont der Trägerkreis des Volksbegehrens Artenvielfalt „Rettet die Bienen“ die Notwendigkeit konsequenter Maßnahmen auch auf Bundesebene und in den anderen Bundesländern. Die Organisationen fordern daher von der Bundesregierung ihr Aktionsprogramm umzusetzen und dem Artensterben endlich Rechnung zu tragen. „Forderungen des bayerischen Volksbegehrens hatten auch Einfluss auf das Aktionsprogramm Insektenschutz der Bundesregierung. Wir haben durch das Volksbegehren in Bayern eine Vorreiterrolle im Artenschutz eingenommen. Für Lösungen der Biodiversitätskrise ist es aber absolut notwendig, dass wir in ganz Deutschland entsprechende Maßnahmen verankern. Traurig, dass Ministerin Kaniber das scheinbar immer noch nicht verstanden hat“, so Agnes Becker, Beauftragte des Volksbegehrens und stellv. ÖDP-Landesvorsitzende. Ein Entwurf des Insektenschutzgesetzes hält einige wichtige erste Schritte für den Schutz der Insekten bereit. Die bayerische Landwirtschaftsministerin Kaniber hatte sich jedoch zuletzt stark kritisch gegenüber den Plänen auf Bundesebene und insbesondere gegenüber Pestizidverboten in Natura-2000-Gebieten geäußert und dabei auf die bayerischen Regelungen durch das Volksbegehren verwiesen. Der Trägerkreis des Volksbegehrens betont, dass in Schutzgebieten eine maximale Pestizidreduktion zwingend stattfinden muss. Die in Bayern bereits beschlossene Reduktion um die Hälfte kann dort vorrangig stattfinden und muss nicht zwingend über ein Verbot umgesetzt werden. Solche Gebiete sind auch für die Biolandwirtschaft geeignet, um hier das im Volksbegehren gesetzte Ziel des Ausbaus der Ökolandwirtschaft auf 30 Prozent erreichen zu können. Außerdem stellt der Trägerkreis klar, dass durch das Volksbegehren auch in Bayern in einigen Bereichen des Naturschutzes Ordnungsrecht gestärkt wurde und die Maßnahmen keineswegs nur auf freiwilligen Vereinbarungen beruhen.
Das bereits 2019 von der Bundesregierung verabschiedete Aktionsprogramm Insektenschutz soll eine Antwort auf das massive Insektensterben sein. Die Verabschiedung des Insektenschutzgesetzes als maßgeblichem Element des Programms war in den letzten Monaten insbesondere am Bundeslandwirtschaftsministerium gescheitert. Am 10. Februar soll nun erneut über das Thema verhandelt werden. Ein Entwurf aus dem Bundesumweltministerium enthält gute Schritte in die richtige Richtung, etwa in den Bereichen Lichtverschmutzung und Ausweitungen des gesetzlichen Biotopschutzes. Insbesondere Planungen zur Pestizideinschränkung stoßen auf Anwenderseite auf erheblichen Protest. Die bayerische Landwirtschafsministerin Kaniber hatte sich am Mittwoch ebenfalls kritisch zu den Plänen geäußert und dabei auf die in Bayern schon vorhandenen Regelungen durch das Volksbegehren verwiesen.
„Schutzgebiete sind für uns etwas ganz Besonderes. Hier müssen andere Regeln gelten – und dies gilt selbstverständlich auch für den Einsatz von Pestiziden. Wo sich in Ausnahmefällen, dies gilt vornehmlich für als Natura 2000-Gebiete ausgewiesene Ackerflächen, der Einsatz von Pestiziden nicht unmittelbar negativ auf die Schutzziele auswirkt, akzeptieren wir Ausnahmeregeln“, so der LBV-Vorsitzende Dr. Norbert Schäffer. Der Trägerkreis des Volksbegehrens fordert eine maximale Reduzierung von Pestiziden in Schutzgebieten. Um das im Volksbegehren verankerte Ziel von 30 Prozent Biolandwirtschaft zu erreichen, bietet sich eine Umsetzung des Ökoanbaus gerade in Schutzgebieten an. Außerdem muss die Pestizidausbringung laut dem Begleitgesetz zum bayerischen Volksbegehren insgesamt halbiert werden.
„Die Bürgerinnen und Bürger Bayerns haben der Politik mit dem Volksbegehren Artenvielfalt einen klaren Auftrag gegeben. Sie erwarten entschlossenes Handeln für den Erhalt unserer artenreichen Tier- und Pflanzenwelt. Das richtet sich an die Landespolitik ebenso wie an den Bund. Nur im Zusammenspiel beider Ebenen bekommen wir eine Artenschutzpolitik aus einem Guss“, so Ludwig Hartmann, Fraktionschef der Grünen im Bayerischen Landtag.
Claus Obermeier, Vorsitzender der Gregor Louisoder Umweltstiftung betont: „Wie die Erfahrung gezeigt hat, ist beim Insektenschutz fokussiertes und rechtssicheres staatliches Handeln gefragt, nicht Apelle. Dies gilt für die Landwirtschaft genauso wie für alle anderen Wirtschaftsbereiche. Die Umsetzung der EU-Agrarreform bietet für Bayern unzählige Chancen, dies für die Landwirte finanziell attraktiv zu gestalten.“
Der Trägerkreis sieht die Biodiversitätskrise als Herausforderung, auf die alle politischen Ebenen konsequent antworten müssen, von den bayerischen Kommunen und dem Freistaat bis hin zur Bundes- und Europaebene. „Der Auftrag, der zuerst von den Bürgerinnen und Bürgern Bayerns während des Volksbegehrens ausgesendet wurde und den auch die Menschen bundesweit immer mehr formulieren, ist eindeutig: Einen entschlossenen Natur- und Artenschutz jetzt angehen, denn für weitere Verschiebungen und wahltaktische Spiele ist die Biodiversitätskrise viel zu dramatisch. In Bayern ist uns 2019 ein großer Sprung nach vorne gelungen“, so die Vertreter des Trägerkreises.
Kontakt:
Markus Erlwein
Pressesprecher Volksbegehren Artenvielfalt
c/o LBV (Landesbund für Vogelschutz in Bayern)
Mobil: 0172/6873773
E-Mail: presse@volksbegehren-artenvielfalt.de
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