Bayerisches Klimaschutzgesetz: Nur verbindliche gesetzliche Maßnahmen führen zur Einhaltung des Pariser Abkommens, nicht Klimarhetorik
– Ziele Baden-Württembergs Minimalanforderung – Umweltstiftung veröffentlicht erstes Diskussionspapier zur Neufassung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes (Umsetzung der inhaltlichen Forderungen des Bundesverfassungsgerichtes) mit entsprechenden Maßnahmen
München, 10.05.2021 – Die Gregor Louisoder Umweltstiftung hat heute ein erstes Diskussionspapier mit Miminalforderungen zur geplanten Novelle des Bayerischen Klimaschutzgesetzes vorgelegt, es ist unter www.umweltstiftung.com abrufbar (Download PDF). Bei den Zielen muss als absolutes Minimum der im Koalitionsvertrag BW (GRÜNE-CDU) vereinbarte Ziel einer Klimaneutralität spätestens 2040 enthalten sein. „Diese Langfristziele gewährleisten aber alleine nicht die tatsächliche Reduktion von Klimagasen in dieser und der nächsten Legislaturperiode in Bayern. Gefragt sind daher nicht hauptsächlich Klimarhetorik, sondern konkrete und verbindliche gesetzliche Maßnahmen sofort“, so Claus Obermeier (Vorstand).
Das Papier ist als Arbeitspapier gedacht und wird fortlaufend aktualisiert, so nach weiterem Feedback unserer PartnerInnen und Beschluss der neuen Bundesziele und Bundesmaßnahmen.
Im Papier sind dazu Maßnahmen aufgeführt, für die eine vorrangige oder ausreichende Gesetzgebungskompetenz des Landes Bayern besteht. Vorrangig in Bundesgesetzen (Gebäudeenergiegesetz, Erneuerbares Energiengesetz, Bepreisung Energieträger, Emissionshandel etc.) geregelte Punkte sind hier nicht aufgenommen. Ergänzende / verschärfende Regelungen im Bayerischen Klimaschutzgesetz sind aber auch hier soweit möglich vorzusehen. Ebenso nur kurz erwähnt sind erforderliche Haushaltsentscheidungen wie zum Beispiel der Ausbau des Bahnangebotes über entsprechende Bestellungen durch das Land Bayern sowie Förderprogramme (Kommunen, Privatpersonen, Wirtschaft).
Ansprechpartner Rückfragen / Bildmaterial:
Andreas Abstreiter, andreas.abstreiter@umweltstiftung.com
Inhaltliche Fragen / Interviews:
Claus Obermeier (Vorstand), Tel.: 089 - 54 21 21 42
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