Presseinformation 11.10.07

Förderpreise für drei Nachwuchswissenschaftler

Die Förderpreise sollen die Bearbeitung von Natur- und Umweltschutzthemen fördern – Preisgeld je 2500 Euro


München, 11.10.07. Am 11. Oktober wurden zum sechsten Mal die Förderpreise Wissenschaft der Gregor Louisoder Umweltstiftung für Studenten in umwelt- bzw. naturschutzrelevanten Studiengängen verliehen. Jeweils 2500 Euro Preisgeld erhielten die Verfasser der ausgezeichneten Diplomarbeiten Andreas Heck (Rechtsprobleme moderner Naturschutzkonzepte zur Erhaltung und Entwicklung von Biodiversität bei der Beweidung von Wald durch große Pflanzenfresser und Lösungsansätze), Nicole Maroscheck (Untersuchung potentieller Effekte von Emissionsausgleichszahlungen auf das Flugverhalten klimaschutzorientierter Menschen – Eine empirische Untersuchung am Beispiel des Projekts ‚atmosfair’) und Christian Stärz (Feuer – (k)eine Chance für die Gottesanbeterin? Populations- und Larvalökologie von Mantis religiosa auf Rebböschungen am Kaiserstuhl).

Im Anhang finden Sie Kurzinformationen zu den prämierten Arbeiten und die Laudatio.

Mit den „Förderpreisen Wissenschaft“ will die Stiftung Nachwuchswissenschaftler ermutigen, gerade auch Themen und Problemfelder zu bearbeiten, die nicht automatisch eine Industriekarriere oder Begeisterung bei potentiellen Arbeitgebern in der Verwaltung versprechen. „Gerade der Natur- und Umweltschutz braucht in Zukunft mehr denn je qualifizierte und engagierte Wissenschaftler, die nicht nur auf eine möglichst schnelle Karriere in der Industrie starren, sondern sich für eine nachhaltige und ökologische Entwicklung engagieren. Der Grundstein dafür wird spätestens bei der Wahl des Diplomarbeitsthemas gelegt“, so Claus Obermeier, Vorstandsvorsitzender der Stiftung bei der Vorstellung der Preisträger im Münchner Eden Hotel Wolff. Im einzelnen werden die Förderpreise für Abschlussarbeiten in den Studienschwerpunkten Biologie / Geo- und Umweltwissenschaften, Forst- und Agrarwissenschaften und Wirtschaftswissenschaften vergeben. Weitere Informationen enthält die Ausschreibung (Förderpreise">www.umweltstiftung.com >Förderpreise).

Die Jury bestand aus Dr. Manuel Schneider (Projektbüro make sense), Dipl. Geogr. Claus Obermeier und Dipl. Kaufmann Bernd Louisoder.
 

Christian Stärz

Feuer – (k)eine Chance für die Gottesanbeterin?

Populations- und Larvalökologie von Mantis religiosa auf Rebböschungen am Kaiserstuhl

Diplomarbeit Landschaftsökologie Universität Münster 2006 – 74 Seiten


Die Böschungen und Wiesen des Kaiserstuhls boten lange Zeit eine willkommene Futterquelle zur Versorgung des Stallviehs und wurden daher regelmäßig gemäht. Dadurch bildeten sich an den Hängen artenreiche Halbtrockenwiesen. Mit dem Rückgang der Viehhaltung nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Mahd zur Futtergewinnung überflüssig. Stattdessen setzte sich das Flämmen der Böschungsbrachen als Alternative zur arbeitsaufwendigen Mahd durch, um eine Verfilzung und Verbuschung zu vermeiden. Seit 1975 ist der Feuereinsatz nach dem gesetzlichen Flämmverbot nur noch eingeschränkt erlaubt. Sowohl aus weinbaulicher als auch naturschutzfachlicher und landeskultureller Sicht sollten die Rebböschungen jedoch offen gehalten werden. Ein neues Leitbild für die Böschungsbrachen aus dem Jahr 2000 sieht in diesem Zusammenhang auch den kontrollierten Feuereinsatz im Winter vor. Um die Auswirkungen des Feuers besser bewerten zu können, wird seit dem Winter 2001/2002 das kontrollierte Brennen im Rahmen eines Großversuchs umgesetzt und naturschutzfachlich dokumentiert.

Die vorliegende Diplomarbeit geht im Rahmen dieses Gesamtprojektes der Frage nach, in wieweit die vom Aussterben bedrohte Heuschreckenart der Gottesanbeterin (Mantis religiosa) in ihrem Bestand durch den winterlichen Feuereinsatz zusätzlich gefährdet wird. Hierfür wird zunächst die Habitatstruktur der Gottesanbeterin erstmalig systematisch und feinanalytisch erfasst und dargestellt sowie die Populationsentwicklung der letzten fünf Jahre aufgezeigt. Dabei untersucht der Verfasser nicht nur die Präferenzen der ausgewachsenen, geschlechtsreifen Tiere (Imagines), sondern auch die Habitatanforderungen der Larval- und Embryonalstadien, die aufgrund ihrer eingeschränkten Mobilität besonders stark von plötzlichen Veränderungen ihres Habitats und damit auch des Mikroklimas betroffen sind.

Neben dieser biologischen Grundlagenforschung untersucht der Verfasser die Auswirkungen des kontrollierten Böschungsbrandes auf den Bestand der Gottesanbeterin: Wie stark ist die Heuschreckenart vom Feuereinsatz betroffen? Wie beeinflusst das Feuer die Schlupfrate der Larven? Können gebrannte Flächen wiederbesiedelt werden und wenn ja, in welchen Zeiträumen? Wie reagiert die Gottesanbeterin auf die strukturelle Veränderung ihrer Habitate?

Hinsichtlich der Feuerproblematik kommt die Studie zu dem zunächst überraschenden Ergebnis, dass das kontrollierte Abflammen der Böschungen selbst in den Fällen, wo sämtliche Larven zerstört wurden, das Vorkommen der Gottesanbeterin nicht nur nicht beeinträchtigt, sondern sogar fördert. Der Grund hierfür liegt in der strukturellen Neuordnung und Verbesserung des Habitats (lückige, grasreiche Pionierstadien) und in der Fähigkeit der Gottesanbeterin, geflämmte Habitate rasch wiederzubesiedeln; die Immigration findet bereits im Larvenstadium statt und hat auch in den Folgejahren Bestand. Selbst bei vollständiger Vernichtung der Larven durch das Feuer weist der Großteil der geflämmten Flächen im Folgejahr höhere Individuenzahlen und Eiablagen auf als die Brachflächen. Vor dem Hintergrund dieser Forschungsergebnisse ist aus naturschutzfachlicher Sicht der kontrollierte Einsatz des Feuers unproblematisch, ja sogar zu begrüßen.

Die Diplomarbeit vereint ökologische und biologische Grundlagenforschung mit angewandter Forschung, die sich auf konkrete weinbauliche Bewirtschaftungsweisen bezieht. Sie enthält neue und vertiefte Informationen zur Biologie und Ökologie der als „bedroht“ eingestuften Heuschreckenart. Sie geht dabei methodisch innovativ vor. So wurden die Altersklassifizierung der Oootheken (Eiablagen) sowie die Klebfallenversuche in dieser Form noch nicht durchgeführt. Auch ansonsten besticht die Arbeit durch einen klaren Aufbau, eine verständliche Darstellung und solide statistische Absicherung der Ergebnisse. Diese sind zwar nicht direkt auf andere Gebiete zu übertragen und betreffen auch nur die untersuchte Heuschreckenart und nicht die gesamte Flora und Fauna der verbrannten Fläche. Aber die Arbeit konnte konkrete und wissenschaftlich fundierte Hinweise darauf geben, dass menschliche Landschaftsveränderungen mit einer hohen Eingriffstiefe (Verbrennen von Flächen) durchaus im Einklang stehen können mit den Zielen des Biotop- und Naturschutzes.

 


Andreas Heck

Rechtsprobleme moderner Naturschutzkonzepte zur Erhaltung und Entwicklung von Biodiversität bei der Beweidung von Wald durch große Pflanzenfresser („Megaherbivore“) und Lösungsansätze

Master-Arbeit Umweltrecht, Universität Lüneburg 2004 – 78 Seiten


Um Waldverwüstungen durch Weidewirtschaft zu verhindern, werden seit Mitte des 19. Jahrhunderts de facto und de jure forstlich genutzte Flächen von landwirtschaftlich genutzten Flächen getrennt. Dieser Regelungsansatz ist im Bundeswaldgesetz bis heute erhalten geblieben. Dem steht jedoch die naturschutzfachliche Erkenntnis entgegen, dass eine kontrollierte Beweidung von Waldflächen die Biodiversität erhöht. Ganzjährige Beweidungskonzepte mit großen Pflanzenfressern werden als besonders geeignet angesehen, um Wald-Offenland-Übergänge zu erhalten, die unnatürlich scharfe Abgrenzung zwischen Wald und Offenland wieder aufzuheben und dynamische Prozesse zu initiieren.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob und inwieweit z.B. lichte, von Sträuchern und einzelnen Bäumen bestückte Flächen bereits als „Wald“ zu bezeichnen sind und damit unter das Bundeswaldgesetz fallen, oder ob es sich um Flächen handelt, die gegebenenfalls allein dem Naturschutzrecht unterliegen (können). Beweidungsprojekte, die zu solchen lichten „Wald“-Beständen führen bzw. Sukzessionsflächen daran hindern, sich zu einem vollständigen Wald zu entwickeln, bewegen sich auf rechtlich weitgehend ungeklärtem Terrain.

Der Verfasser geht dieser Problematik nach und konkretisiert sie anhand verschiedener rechtlicher Detailfragen (z.B. dem Problem, ab welcher Flächengröße überhaupt von Wald im rechtlichen Sinne ausgegangenen werden muss). Fakt ist, dass durch Beweidungskonzepte in Wildnisgebieten bzw. bei halboffenen Hutelandschaften eine Nutzungsänderung und damit Umwandlung von Waldflächen herbeigeführt wird, die bis hin zur Stagnation, Zerstörung bzw. einer Umkehr des Sukzessionsgeschehens führen kann. Sie ist insofern im Sinne des Waldrechtes genehmigungspflichtig. Da die Waldveränderungen durch den Einfluss der Tiere nicht schlagartig, sondern im Laufe der Zeit kontinuierlich stattfinden, können für solche Übergangszeiten schwierige Abgrenzungsprobleme auftreten, ob eine Umwandlung bereits vorliegt oder nicht und ab wann eine Genehmigungspflicht eintritt.

Da das Bundeswaldgesetz nach wie vor ein statisches, auf eine klare Abgrenzung von Wald und Offenland angelegtes gesetzliches Verständnis von Wald hat, ist die Genehmigungsfähigkeit für Beweidungsprojekte in der Regel ausgeschlossen. Oder es werden so hohe Anforderungen gestellt (Neuaufforstung an anderer Stelle, Einzäunung), dass die Beweidung unrentabel wird. Eine Waldbeweidung stellt jedenfalls keine „ordnungsgemäße Forstwirtschaft“ im Sinne des Bundeswaldgesetzes dar. Die waldrechtliche Zielvorstellung eines raum-zeitlich stabilen und dauerhaften Waldes kollidiert mit derjenigen, die dem dynamischen Naturschutzansatz der Beweidungsprojekte zu Grunde liegt.

In einem abschließenden Teil versucht die Arbeit, Lösungsansätze aus diesem rechtlichen Dilemma aufzuzeigen. Ausgangspunkt ist die supranationale rechtliche Vereinbarung der Biodiversitäts-Konvention (CBD), in deren Kontext auch das Bundeswaldgesetz zu betrachten ist. Die CBD hat ein weites Verständnis von Biodiversität: Zu ihr gehört die Vielfalt innerhalb der Arten, zwischen den Arten und die Vielfalt der Ökosysteme. Naturnahe Kulturlandräume gehören ebenso wie halboffene Weidelandschaften zum Schutzregime der CBD. Der Verf. überprüft, inwieweit Bundeswaldgesetz und CBD hinsichtlich der Bewertung von Weidekonzepten in Übereinstimmung gebracht werden können. Es werden 3 Lösungswege diskutiert: 1) Integration der CBD und der Beweidung in das Bundeswaldgesetz (Integrationslösung), 2) Schaffung eines neuen zusätzlichen Regelungswerkes (Gesetzgebungslösung), 3) Erweiterung des Bundeswaldgesetze (Erweiterungslösung).

Der Verfasser plädiert für die Erweiterungslösung. Es soll im Gesetz eine neue Schutzgebietskategorie „Naturwaldreservat“ eingefügt werden, die alle übrigen Regelungen unberührt lässt, allerdings für die entsprechend ausgewiesenen Naturwaldreservate Ausnahmereglungen zulässt und die Integration von Beweidungskonzepten ausdrücklich ermöglicht. Das Bundeswaldgesetz enthält bislang keine Regelungen zu Naturwaldreservaten, sondern lediglich die beiden Kategorien „Schutzwald“ und „Erholungswald“. In einzelnen Bundesländern wie Bayern sind jedoch bereits „Naturwaldreservate“ ausgewiesen. Es handelt sich also waldrechtlich um keine völlig neue Schutzgebietskategorie. In ein solches Schutzgebietskonzept „Naturwaldreservat“ ließen sich dann auch Beweidungsvorhaben im Wald leichter integrieren. Die Arbeit endet mit einem konkreten Formulierungsvorschlag für einen neuen § 13 „Naturwaldreservate“ im Bundeswaldgesetz, der die Beweidung von Waldflächen ausdrücklich als genehmigungsfähig vorsieht.

Die Arbeit behandelt ein zentrales Konfliktfeld zwischen Forstwirtschaft und Naturschutz. Sie geht argumentativ sehr umsichtig vor und entwickelt eigenständig eine praktikable rechtliche Möglichkeit, diesen Interessenskonflikt zu entschärfen.

Die Studie hat trotz ihrer rechtssystematischen Fragestellung eine hohe Praxisrelevanz. Sie dient einer möglichen Erweiterung des Bundeswaldgesetzes um die Schutzkategorie „Naturwaldreservat“ als argumentative Grundlage. Für eine solche Novellierung wird ein konkreter gesetzgeberischer Formulierungsvorschlag entwickelt.


Nicole Maroscheck

Untersuchung potentieller Effekte von Emissionsausgleichszahlungen auf das Flugverhalten klimaschutzorientierter Menschen – Eine empirische Untersuchung am Beispiel des Projekts ‚atmosfair’

Diplomarbeit Umweltwissenschaften, Universität Lüneburg 2006 – 109 Seiten + Anhang

Seit wenigen Jahren gibt es die Möglichkeit, treibhausrelevante Emissionen, die mit dem Flugverkehr zusammenhängen, individuell durch die freiwillige Abgabe für Klimaprojekte auszugleichen und damit entsprechende Emissionswerte an anderer Stelle wieder einzusparen. Einer der seriösen Anbieter auf dem Markt ist das gemeinnützige Unternehmen atmosfair.

Von Anfang an war atmosfair heftiger Kritik ausgesetzt. Unter dem Schlagwort „Ablasshandel“ wurde von Seiten der Umweltschützer vorgeworfen, lediglich das „gute Gewissen“ zu fördern, aber keinen wirklichen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Im Gegenteil: Instrumente wie atmosfair würden den Menschen, die bislang aus Klimaschutzgründen auf das Fliegen verzichtet hätten, die Wahl des Flugzeugs als Verkehrsmittel wieder erleichtern. Auf der anderen Seite scheuen sich die großen Reiseanbieter bzw. Flugunternehmen, mit atmosfair zusammenzuarbeiten, weil sie befürchten, dass atmosfair bei Flugreisenden zu einem schlechten Gewissen führe und die Freude am Fliegen trübe; denn atmosfair klärt über die CO2-Belastungen auf und vergleicht diese z.B. mit den Emissionen anderer Verkehrssysteme.

Die vorliegende Arbeit versucht Klarheit in diese Vermutungen und Mutmaßungen zu bringen. Im Zentrum steht dabei die Frage, ob atmosfair wirklich bisherige Nichtflieger dazu verleite, (wieder) zu fliegen. Zur Beantwortung dieser Frage wird mit einer Befragung von 510 überzeugten „Nichtfliegern“ diese Gruppe erstmalig hinsichtlich ihres Soziogramms sowie der Motive für die Flugabstinenz untersucht. Dabei wurde auch ermittelt, ob und inwieweit das Angebot von atmosfair eine Verhaltensänderung hin zum Fliegen bewirken könnte bzw. bereits bewirkt hat. In einer zweiten Befragung, bei der 101 Personen erfasst wurden, galt es ein vergleichbares Kundenprofil von atmosfair-Nutzern zu erstellen.

Das Ergebnis ist hinsichtlich der Hauptfrage eindeutig: atmosfair hat – wenn überhaupt – einen zu vernachlässigenden flugsteigernden Effekt auf Nichtflieger, da diese über eine stärker ausgeprägte personale „Klimaschutznorm“ verfügen, in ihrem Reiseverhalten keine starke Einschränkung durch den Flugverzicht erleben und weitere „atmosfair-resistente“ Gründe dafür haben, auf das Fliegen zu verzichten. Auch wenn es soziodemografisch kaum Unterschiede zwischen der Gruppe der Nichtflieger und den atmosfair-Kunden gibt, haben die Nichtflieger jedoch andere Normen und Einstellungen und können daher kaum durch das Angebot von atmosfair zum Fliegen verleitet werden.

Die Arbeit schließt mit einer Einschätzung und Bewertung von atmosfair im größeren Zusammenhang nachhaltiger Entwicklung. Sie zeigt zum einen auf, dass Fliegen mit atmosfair „nachhaltiger“ ist als ohne; sie zeigt aber auch die Grenzen dieses Ansatzes auf. Denn nachhaltig wäre auf Dauer nur eine drastische Einschränkung des Fliegens, die jedoch durch Initiativen wie atmosfair allein nicht erreicht werden wird (atmosfair spricht selber davon, nur die „zweitbeste Lösung“ neben dem Verzicht aufs Fliegen zu sein). Atmosfair ist eher als eine sinnvolle Vorstufe der Entwicklung in Richtung einer nachhaltigen Mobilität zu verstehen: „Atmosfair ist reformistisch, aber nicht revolutionär“, lautet das Fazit der Autorin.

Die Studie geht einer im öffentlichen Raum viel diskutierten Frage nach und liefert eine empirisch valide Grundlage für die ökologische Einschätzung von Emissionsausgleichsmaßnahmen. Erstmalig wird die Gruppe der Nichtflieger untersucht. Auch das erstmals erstellte Kundenprofil von atmosfair-Nutzern dürfte für die weitere Diskussion hilfreich sein. Die Studie greift in eine aktuelle Debatte ein, führt zu eindeutigen Ergebnissen, ist vom Aufbau und der Durchführung klar und gut verständlich. Ihr gelingt eine angemessene Bewertung von atmosfair und vergleichbaren Initiativen: Vorzüge und Grenzen von CO2-Ausgleichsmaßnahmen für den Klimaschutz werden klar herausgearbeitet. Für die aktuelle Diskussion um Klimawandel und nachhaltigere Formen der Mobilität liefert die Studie einen wichtigen Beitrag.


Ihr Ansprechpartner für Rückfragen:
Claus Obermeier, Vorstandsvorsitzender
Email info@umweltstiftung.com
Tel. 089/54212142

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