Betonflut eindämmen – das Volksbegehren gegen Flächenfraß
Ein schwarzer Tag für die bayerische Natur und die direkte Demokratie –
Der Verwaltungsgerichtshof lehnt Volksbegehren aus formalen Gründen ab
München, 17. Juli 2018 Der bayerische Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH) hat heute seine Entscheidung verkündet: Das Volksbegehren gegen den Flächenfraß wird nicht zugelassen. Die Richter lehnten das Volksbegehren aus formalen Gründen ab, aus ihrer Sicht ist der Gesetzentwurf des Bündnisses – so der juristische Terminus – nicht bestimmt genug.
Die Nichtzulassung des Volksbegehrens macht den heutigen Tag zu einem schwarzen Tag für die direkte Demokratie und die Natur in Bayern. Dies vor allem deshalb, weil die Richter auch für folgende Volksbegehren hohe formale Hürden vorgeben und konkrete Ausführungsbestimmungen einfordern.
Damit werden die Vorgaben für eine Volksgesetzgebung deutliche höher geschraubt, auch höher als für Gesetzesvorhaben, die vom Landtag verabschiedet werden. Wie wichtig den Bürgern selbst das Instrument Volksbegehren und die Eindämmung des Flächenfraßes ist, wurde bei der Unterschriftensammlung mehr als deutlich. Für uns als Bündnis ist das Aufforderung und Auftrag, uns weiter gegen den ungebremsten Flächenfraß zu stemmen und für direkte Demokratie einzustehen.
Die Enttäuschung im Trägerkreis und bei den vielfältigen Unterstützern ist groß. Genauso groß ist aber der Wille, weiter für eine deutliche Reduktion des Flächenfraßes zu kämpfen und dieses Ziel massiv in den Wahlkampf hineinzutragen. Daher wird es sowohl lokale als auch überregionale Aktionen geben, unter anderem wird sich das Bündnis an einer zentralen Großveranstaltung am 6. Oktober in München beteiligen. Unter dem dem Motto „Mia ham’s satt“ gehen an diesem Tag Menschen sowohl gegen den Flächenfraß als auch für eine nachhaltig Landwirtschaft auf die Straße. Weiter berät das berät bereits über weitere gemeinsame Aktionen.
Die Stellungnahmen der Bündnispartner zu diesem Urteil
Ludwig Hartmann, Sprecher und Bevollmächtigter des Bündnisses, Fraktionsvorsitzender für B90/Die Grünen
„Das Urteil wird uns im Kampf gegen die fortschreitende Zerstörung unserer Natur und geerbten Kulturlandschaft nicht aufhalten. Der als Erstes von uns eingeschlagene Weg ist für den Moment verbaut. Es gibt aber keine grundsätzlichen Bedenken gegen eine bayernweite Höchstgrenze für den Flächenverbrauch. Damit haben wir zum einen die Möglichkeit, gemeinsam mit unseren Bündnispartnern ein neuerliches Volksbegehren vorzubereiten, das die Rahmenbedingungen für die Einführung einer Höchstgrenze konkretisiert. Die Bürgerinnen und Bürger haben uns durch ihren immensen Zustrom an unseren Infoständen in der Unterschriftenphase gezeigt, dass sie dem ungebremsten Flächenfraß in Bayern nicht länger zusehen wollen. Diesen Auftrag der Menschen nehmen wir an. Für die Landtagswahl heißt das auch: Wer Heimat bewahren und die Betonflut in Bayern stoppen will, hat mit uns Grünen im Landtag einen verlässlichen Fürsprecher. Wir sind die Lobby für unsere Natur und Kulturlandschaft!“
Josef Schmid, Landesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (ABL)
„Mehr als die Hälfte der Flächen, die wir Bauern bewirtschaften, ist Pachtland. Eine weitere, maßlose Verschwendung fruchtbarer Flächen führt zu einem dramatischen Rückgang dieser Pachtflächen. Die Folge: Die Pachtpreise steigen – wie die Mieten in München – ins Unermessliche und immer mehr Bauern müssen aufgeben. Eine weitere Ausweitung der Futtermittelimporte oder eine intensivere Produktion auf den Restflächen sind keine nachhaltigen Strategien. Dieses Volksbegehren wäre auch für uns Bauern eine einmalige Chance gewesen. Aber sowohl in unserem ureigenen Interesse als auch im Interesse der ganzen Bevölkerung werden wir weiter für eine Reduzierung des Flächenfraßes kämpfen. Lebensmittel wachsen nicht im Supermarkt, sondern auf unseren Feldern und Äckern.“
Richard Mergner, Landesvorsitzender BUND Naturschutz Bayern e. V.
„Wir sind enttäuscht über die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, denn das Volksbegehren wäre eine wichtige Voraussetzung gewesen, den Flächenfraß zu reduzieren. Während der letzten Monate ist klar geworden, dass der ausufernde Flächenfraß in der Bevölkerung auf großen Widerstand stößt. In allen Regierungsbezirken Bayerns gehen die Menschen gegen Straßenneubauprojekte, Gewerbehallen und Einkaufszentren auf der grünen Wiese auf die Straße. Die gnadenlose Zerstörung Bayerns werden wir zu einem der zentralen Themen des Landtagswahlkampfs machen und am 6.10. dagegen demonstrieren.“.“
Dr. Norbert Schäffer, Vorsitzender Landesbund für Vogelschutz e. V. (LBV)
„Auch heute verschwindet wieder ein Stück der einzigartigen bayerischen Natur unter Beton und Asphalt. Tiere und Pflanzen verlieren ihren Lebensraum, die Vielfalt unserer Landschaft und damit des Lebens in ihr nimmt immer mehr ab. Wir dürfen nicht zulassen, dass Bayern mit solcher Geschwindigkeit seine Landschaft, seine Vielfalt und damit seinen lebens- und liebenswerten Charakter verliert. Wir müssen den Flächenverbrauch endlich wirksam reduzieren. Dafür werden wir uns weiterhin einsetzen, gemeinsam mit allen Bürgerinnen und Bürgern, Verbänden und Institutionen, die für ein lebenswertes Bayern und für die biologische Vielfalt kämpfen.“
Tobias Ruff, Stadtrat, Landtagskandidat, ÖDP
„Die CSU-Staatsregierung zerstört rücksichtslos die Heimat. Das heutige Urteil führt dazu, dass Bayern weiter für Beton und nicht für blühende Landschaften steht. Mir ist es völlig unverständlich, dass die Richter sich nicht auf die Seite der Menschen und der Natur stellen. Damit wird verhindert, dass Bayerns Bürgerinnen und Bürger ihrem Willen Ausdruck verleihen und den Flächenfraß stoppen. Bei der Landtagswahl am 14. Oktober haben die Menschen die Chance, für den Erhalt der Heimat zu stimmen!"
Ansprechpartner für Rückfragen und Bildmaterial:
Franziska Baur, Fachreferentin Naturschutz Bayern, franziska.baur@umweltstiftung.com
Tel.: 089 - 54 21 21 42
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