VOLKSBEGEHREN ARTENVIELFALT:
Was 1,8 Millionen Bürger gefordert haben, wird heute Gesetz

Bayern bekommt besseres Naturschutzgesetz - Gesetzestext des Volksbegehrens wird mit Begleitgesetz und Maßnahmenpaket im Landtag angenommen

 

München/ Hilpoltstein, 17.07.2019 - Was im Februar bei Eiseskälte mit langen Schlangen vor den Rathäusern begann und in den vergangenen Monaten in stundenlangen Sitzungen diskutiert wurde, findet heute seinen Abschluss. Das Volksbegehren Artenvielfalt „Rettet die Bienen!“ wurde heute samt Begleitgesetz und umfassenden Maßnahmenpaket im Landtag verabschiedet: Bayern hat ab heute ein besseres Naturschutzgesetz. „Der 17. Juli 2019 wird als wichtiger Tag für den Naturschutz in die bayerische Geschichte eingehen,“ jubelt Agnes Becker, Beauftragte des Volksbegehrens und stellvertretende ÖDP-Landesvorsitzende.  „1.8 Millionen Bürger haben die Staatsregierung herausgefordert und gewonnen! Gemeinsam haben wir richtungsweisende Veränderungen erwirkt. Unser Erfolg hat weit über die Grenzen Bayerns hinaus Wellen geschlagen und findet jetzt vielerorts Nachahmer. Es tut sich etwas in Deutschland zur Rettung der Artenvielfalt. Dafür ein riesiges Dankeschön an alle, die mit uns gekämpft haben!“

Die heute verabschiedeten Veränderungen des bayerischen Naturschutzgesetzes haben das Potential Bayern maßgeblich zu verändern. Wie im Volksbegehren gefordert, verpflichtet sich der Freistaat Bayern mit einer Reihe von Änderungen auch in anderen Gesetzen ab sofort zum Erhalt und der Entwicklung der Artenvielfalt und dem Erhalt und der Verbesserung von Lebensräumen, um einen weiteren Verlust von Biodiversität zu verhindern.

Zu den größten Erfolgen zählen für den Trägerkreis die Einstellung von jeweils 50 Biodiversitätsberatern und 50 Wildlebensraumberatern, der Erhalt von 10% Naturwaldfläche als funktionsfähiges Netz von nutzungsfreien Wäldern und die Verpflichtung zu Gewässerrandstreifen und die Erhöhung des Biotopverbundes. „Zukünftig werden entlang unserer Flüsse blühende und summende Streifen zu finden sein, die nicht nur das Auge erfreuen, sondern auch unsere Gewässer schützen und Lebensraum für viele Arten bieten, die wir sonst zu verlieren gedroht hätten,“ freut sich Dr. Norbert Schäffer, Vorsitzender des LBV. Besonders hart gekämpft hat der Trägerkreis, allen voran der LBV, um eine Regelung zur Biotopkartierung. Noch am Vortag der Verabschiedung des Gesetzes im Landtag wurde den Fraktionen im Landtag ein aktuelles Rechtsgutachten der Rechtsanwaltkanzlei Meisterernst zugestellt, das die Rechtsmäßigkeit der Schlichtungsverfahren bewertet. Am vergangenen Freitag hatten die Artenschützer bereits Ministerpräsidenten Markus Söder aufgefordert, den Begriff Schlichtungsverfahren im Antrag zu streichen. „Wir werden darauf drängen, dass der Freistaat die überfällige Aktualisierung der Biotopkartierung zügig durchführt. Die Biotopkartierung darf nicht durch Tausende von Schlichtungsverfahren lahmgelegt werden. Unsere wertvollen Biotope müssen vollständig für die Zukunft gesichert werden.“

„Zusammenfassend lässt sich in jedem Fall sagen: Das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ ist Gesetz und das ist gut,“ so Ludwig Hartmann, Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen im bayerischen Landtag. „Der von Markus Söder versprochene „Extraschnaps“ ist allerdings weit kleiner ausgefallen, als angekündigt. Die guten Impulse, die von den Akteuren am Runden Tisch und aus der Opposition kamen, wurden von den immer noch einflussreichen Rückwärtsdenkern in den schwerfälligen Landtagsfraktionen von CSU und FW abgebügelt oder gestutzt. Für uns heißt das: Wir werden weiter dicke Bretter bohren und fallweise auch die Bürgerinnen und Bürger beteiligen, damit Natur- und Artenschutz in Bayern dauerhaft wirkt.“

"Für den BN sind das Artenschutzpaket und die gemeinsamen Diskussionen ein starkes Hoffnungszeichen und ein gemeinsamer Aufbruch für die Rettung der bedrohten Artenvielfalt," freut sich Richard Mergner, Landesvorsitzender des BN. Aber unabhängig von den heute beschlossenen Gesetzen sind auch grundlegende Änderungen der Rahmenbedingungen wichtig: "Viele Landwirte sind bereit für mehr Naturschutz, aber sie brauchen die richtigen Rahmenbedingungen," so Mergner. "Wir erwarten daher von der Staatsregierung nun auch, dass sie aktiv an einer Ökologisierung der EU-Agrarpolitik arbeitet." Auch die Kommunen spielen eine zentrale Rolle bei der Umsetzung: "Hier brauchen wir als wichtigen Rahmen eine gesetzliche Begrenzung des Flächenverbrauchs auf 5 ha/ Tag."

Claus Obermeier, Vorstand der Gregor Louisoder Umweltstiftung, fügt hinzu: "Heute ist ein großer Tag für den Naturschutz. Im Namen von Brachvogel, Bläuling und Knabenkraut sagen wir Danke - für das unglaubliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger und die konstruktive Rolle der Staatsregierung bei der Umsetzung des Volksbegehrens. Zahlreiche Punkte müssen nun im Tagesgeschäft der Ministerien realisiert oder berücksichtigt werden. Wir bleiben wachsam und werden die Öffentlichkeit weiter informieren".


Ansprechpartner für Rückfragen und Interviews:
Markus Erlwein / Uschi Anlauf
Pressesprecher Volksbegehren Artenvielfalt
c/o LBV (Landesbund für Vogelschutz in Bayern)
Telefon: 09174/4775-7184
Mobil: 0172/6873773
E-Mail: presse@volksbegehren-artenvielfalt.de

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