Umwelt- und Innenministerium müssen jetzt handeln, um Überleben der jungen Luchse im bayerischen Wald zu ermöglichen

Zumeldungzu"ErsterLuchsnachweisim Bermudadreieck" (http://www.lbv.de/fileadmin/www.lbv.de/Ueber_den_LBV/Presse_und_Publikationen/Pressemit teilungen_2016/A-65-16_Erster_Luchs-Nachwuchs_im_Bermudadreieck.pdf)

München, 4.11.2016. Nach dem erfreulichen Nachweis junger Luchse muss das Bayerische Umweltministerium in enger Zusammenarbeit mit dem Innenministerium jetzt unverzüglich handeln, um erneute kriminelle Aktivitäten zu verhindern. Dazu müssen Umwelt- und Polizeibehörden umfassend vor Ort tätig werden, in Frage käme auch eine Besenderung der Luchs, um illegale Verfolger abzuschrecken. Dazu Claus Obermeier, Vorstand der Stiftung: "Nach den umfassenden Bekenntnissen von Umweltministerin Ulrike Scharf und des Innenministeriums müssen jetzt Taten folgen und Anschluss an internationale Standards bei Prävention und Verfolgung von Naturschutzkriminalität gefunden werden".

Die Gregor Louisoder Umweltstiftung hat dazu eine aufwändige Expertentagung veranstaltet, die Forderungen sind in einer Resolution zusammengefasst, die von fast allen Umweltverbänden Deutschlands unterstützt wird.

Resolution gegen Naturschutzkriminalität online abrufen


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Andreas Abstreiter, Online-Kommunikation, Tel. 089/54212142, andreas.abstreiter@umweltstiftung.com

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