58.000 Hektar Naturwälder für Bayern – Bekanntmachung der Staatsregierung tritt am 2.12. in Kraft – Meilenstein für den Naturschutz in Bayern und Deutschland

Karte mit allen Gebieten ist bereits online

Mit Inkrafttreten der Bekanntmachung über die "Naturwälder in Bayern" am 2. Dezember 2020 sind laut Staatsregierung diese besonders naturnahen Waldflächen rechtsverbindlich als Teil des grünen Netzwerks (gem. Art. 12a Abs. 2 BayWaldG) gesichert und ihre natürliche Entwicklung zu den Urwäldern von Morgen dauerhaft und verbindlich festgelegt. Neben den bereits angekündigten Naturwäldern umfasst das grüne Netzwerk nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums die vielen Trittsteine und besonders alte Klasse-1-Wälder, welche die Bayerischen Staatforsten auf freiwilliger Basis zuletzt schon nicht mehr bewirtschaftet haben, sowie alle staatlichen Naturwaldreservate und die Kernzonen des Biosphärenreservats Rhön.
Große Gebiete zusammenhängend über 1.000 Hektar finden sich in den Alpen. In einigen Fällen muss die ausgewiesene Gebietskulisse aus unserer Sicht noch naturschutzfachlich bewertet werden, wenn die Detailinfos dazu vorliegen.

Eine vollständige Onlinekarte mit allen Naturwälder ist hier bereits verfügbar.

Dazu Claus Obermeier, Vorstand der Gregor Louisoder Umweltstiftung, GLUS-Vertreter Netzwerk Wildnis in Deutschland: "Mit der Ausweisung von knapp 60.000 Hektar nutzungsfreier Naturwälder auch in besonders umkämpften Gebieten mit alten Buchen- und Laubwäldern kann Bayern an das Spitzenfeld der bundesweiten Naturwaldbewegung aufschließen und hier tolle Leuchtturmprojekte des Naturschutzes schaffen. Hier gilt dann „Natur Natur sein lassen“.
Die Ausweisung von mindestens 10 Prozent der im öffentlichen Besitz befindlichen Waldfläche als nutzungsfreie Schutzgebiete gehört zu den ältesten Forderungen der Naturschutzbewegung, ist aber leider in vielen Bundesländer immer noch nicht umgesetzt. Gerade die internationale Bedeutung ist enorm: Es ist peinlich für Deutschland, von viel ärmeren Ländern Asiens und Afrikas große nutzungsfreie Waldschutzgebiete zu fordern, selbst aber nicht zu liefern.
In einigen Fällen (hochalpine Gebiete) muss die ausgewiesene Gebietskulisse noch naturschutzfachlich bewertet werden, wenn die Detailinfos dazu vorliegen. Latschenfelder o.ä. sollten nicht in großem Umfang einbilanziert werden.
Für den Steigerwald bleibt das Naturschutzziel "Nationalpark" langfristig bestehen“.


Ansprechpartner für Rückfragen:

Claus Obermeier (Vorstandsvorsitzender), claus.obermeier@umweltstiftung.com
Tel.: 089/54212142

 

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